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[S.D.]-Reptile_666: 15.02.12 - 16:06 Uhr
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Partei Dokumente sind sicher in der Hautstadt angekommen Danke | [S.D.]-Reptile_666: 12.02.12 - 13:42 Uhr
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Der Alte ist die härte  | DERIMPERATOR: 04.02.12 - 07:17 Uhr
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tolles video
| DERIMPERATOR: 13.01.12 - 05:01 Uhr
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| der koffer wurde durch die reichspost zugestellt | Archiv |
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| Geschrieben von: [S.D.]Bomber-Jo |
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Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten?
Wir vom Clan beraten Sie sofort!
1. Die Abmahnungen der Musikindustrie
Neben der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberverstößen durch Spielehersteller beobachten wir in jüngster Zeit, dass neben Spieleherstellern z.B. bei "earth 2160" , Zuzzex oder Eidos auch die Musikindustrie aktiv wird, um Ansprüche gegenüber Tauschbörsennutzern geltend zu machen. Entweder ohne Kenntnis des Betroffenen von einem Strafverfahren oder zeitnahe nach Abschluss eines Strafverfahrens, in der Regel durch Einstellung werden durch eine Hamburger Anwaltskanzlei Abmahnungen im Namen verschiedener Musik-Labels verschickt. Gleich sechs Musikfirmen haben die Hamburger Anwaltskanzlei beauftragt. Es handelt sich um edel records GmbH, edel Media & Entertainment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co.KG, Sony BMG Musik Entertainment (Germany) GmbH, Universal Music GmbH sowie Warner Music Groupe Germany Holding GmbH. In dem Abmahnschreiben heißt es, dass eine Urheberrechtsverletzung durch die Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH in Hamburg festgestellt wurde. Gleichzeitig wird eine IP-Nummer und ein Datum angegeben. Ferner wird aufgeführt, welche Art von Dateien hierbei festgestellt werden konnte. Die Dateien werden als Auflistung beigefügt. Es heißt unter anderem in der Abmahnung, dass zum Zwecke der Beweissicherung vom Rechner des Abgemahnten MP3-Dateien heruntergeladen werden konnte. Der Abgemahnte wird ferner darauf hingewiesen, dass er zwar die Möglichkeit gehabt hätte, durch Veränderungen von Einstellungen an der Tauschbörsensoftware zu verhindern, dass die auf dem eigenen Rechner befindlichen Daten Dritten zugänglich gemacht werden, dies jedoch nicht erfolgt sei. Es folgt dann eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und eine Auskunftserteilung über Zeitraum und Umfang der Urheberrechtsverletzung. Es wird darauf hingewiesen, dass Anwaltskosten zu erstatten seien und zwar eigentlich in Höhe von 10.000,00 Euro pro angebotenem Titel. Es wird sodann ein Vergleichsangebot dahingehend unterbreitet, sowohl die Anwaltskosten, wie auch den Schadensersatz pauschalisiert mit einem Betrag von ein paar Tausend Euro zu erledigen. Ist der Abgemahnte mit diesem Vergleichsangebot innerhalb der Frist nicht einverstanden, wird angedroht, einen ungleich höheren Betrag gerichtlich geltend zu machen.
Auf gut Deutsch " es wird geschachert wie ein Jude "!
Die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beinhaltet nicht die im Abmahnschreiben geltend gemachten Auskunftsansprüche. |
| Geschrieben von: [S.D.]-Reptile_666 |
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| Samstag 19. 11. 2011 - 21:16 Uhr |
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| von [S.D.]Bomber-Jo |
Battlefield 3 - Patch nächste Woche - Strike at Karkand Gameplay
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| Geschrieben von: [S.D.]Bomber-Jo |
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